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MVG
§ 55b Aufgaben der Ständigen Konferenz und der Bundeskonferenz
§ 55b Aufgaben der Ständigen Konferenz und der Bundeskonferenz
Die Ständige Konferenz und die Bundeskonferenz haben insbesondere folgende Aufgaben:
Abgabe von Stellungnahmen zu beabsichtigten kirchengesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland,
Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Gesamtausschüssen und Förderung ihrer Fortbildungsarbeit sowie
Beratung und Unterstützung der entsendenden Gremien.
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