Die Ständige Konferenz und die Bundeskonferenz haben insbesondere folgende Aufgaben:
- Abgabe von Stellungnahmen zu beabsichtigten kirchengesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland,
- Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Gesamtausschüssen und Förderung ihrer Fortbildungsarbeit sowie
- Beratung und Unterstützung der entsendenden Gremien.