§ 15 Kinderzulage, Leistungsentgelt

Mitarbeitende erhalten für jedes Kind, für das sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz21 oder nach dem Einkommensteuergesetz erhalten, eine monatliche Zulage in Höhe von 128,16 Euro. Dieser Betrag nimmt an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.

Protokollnotiz:
Sobald die Sätze für die Leistungszulage nach § 18 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst über drei Prozent steigen, wird analog zu den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes eine Regelung zum leistungsabhängigen Entgelt eingeführt, die aus den über drei Prozent des Gesamtvolumens hinausgehenden Beträgen finanziert wird, sofern keine andere Regelung erfolgt.

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