Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Freizeitausgleich

Ein Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsratstätigkeit praktisch nie während der Arbeitsstunden, z. B. eines Zeitungszustellers, stattfinden kann.

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Arbeitsschutz
Harald Afholderbach

Mitbestimmung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Beabsichtigt der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 2 ArbSchG eine geeignete Organisation aufzubauen und ausgewählten Arbeitnehmern hierbei näher bezeichnete Aufgaben zu übertragen, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen.

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Mitarbeitervertretung
Harald Afholderbach

Mitbestimmung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Beabsichtigt der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 2 ArbSchG eine geeignete Organisation aufzubauen und ausgewählten Arbeitnehmern hierbei näher bezeichnete Aufgaben zu übertragen, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen.

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Mitarbeitervertretung
Harald Afholderbach

Krankenrückkehrgespräche sind mitbestimmungspflichtig

Das Unternehmen führte über alle Mitarbeiter formularmäßige An- und Abwesenheitslisten und lud anschließend zu Krankenrückkehrgesprächen; der unbeteiligte Betriebsrat sah seine Mitbestimmungsrechte verletzt. Auch das LAG München (AZ: 3 TaBV 84/13) zeigte nur teilweise Verständnis für die Umtriebe der Arbeitgeberin.

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