Mitarbeiterbeitervertretung Rechtsprechung

Betriebsrat kann bei Ausgestaltung der Dienstwagennutzung mitbestimmen

Gestattet der Arbeitgeber einzelnen oder einer Gruppe von Beschäftigten, die ihnen überlassenen Dienstwagen auch privat zu nutzen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung deiser Nutzung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

Das Mitarbeitervertretungsgesetz kennt allerdings den Mitbestimmungsfall des § 87 Absatz 1 Nr. 10 BetrVG nicht. Unter Umständen lässt sich aber ein Mitbestimmungsanspruch aus § 40 Buchstabe  m (Grundsätze für die Gewährung von Unterstützungen oder sonstigen Zuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht) ableiten.

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