Arbeitgeber dürfen Mobbing am Arbeitsplatz durch den Chef oder Kollegen nicht zulassen. Sonst kann es teuer werden. Dabei sind auch höhere Schmerzensgeld Ansprüche als 7.000 Euro denkbar (Arbeitsgericht Siegburg AZ: 1 Ca 1310/12).
Quelle: JuraForum
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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