Rechtsprechung

Krankenrückkehrgespräche sind mitbestimmungspflichtig

Das Unternehmen führte über alle Mitarbeiter formularmäßige An- und Abwesenheitslisten und lud anschließend zu Krankenrückkehrgesprächen; der unbeteiligte Betriebsrat sah seine Mitbestimmungsrechte verletzt. Auch das LAG München (AZ: 3 TaBV 84/13) zeigte nur teilweise Verständnis für die Umtriebe der Arbeitgeberin.

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