Nachrichten-Archiv

§ 16 Erschwerniszuschläge

1) Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind. 2 ) Außergewöhnliche Erschwernisse im Sinne des Abs. 1 ergeben sich grundsätzlich nur bei Arbeiten mit besonderer Gefährdung, mit extremer nicht klimabedingter Hitzeentwicklung, mit besonders starker Schmutz- oder

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§ 15 Kinderzulage, Leistungsentgelt

Mitarbeitende erhalten für jedes Kind, für das sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz21 oder nach dem Einkommensteuergesetz erhalten, eine monatliche Zulage in Höhe von 128,16 Euro. Dieser Betrag nimmt an allgemeinen Entgelterhöhungen teil. Protokollnotiz:Sobald die Sätze für die Leistungszulage nach § 18 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst über drei Prozent steigen, wird analog zu den

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§ 14 Allgemeine Regelungen zu den Stufen

1) Die Mitarbeitenden erhalten vom Beginn des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe. 2) Bei Leistungen der/des Mitarbeitenden, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt

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§ 13 Entgelte der unter die Anlage 1 bis 3 und 8 bis 9 fallenden Mitarbeitenden

Teil A.Mitarbeitende, die unter die Anlage 1 (Allgemeiner Entgeltgruppenplan und 2 (Pflegepersonalentgeltgruppenplan) fallen Stufen der Entgelttabelle 1) Die Entgeltgruppen 1a bis 15 umfassen sechs Stufen. Die Abweichungen von Satz 1 sind im Allgemeinen Entgeltgruppenplan (Anlage 1) und im Pflegepersonal-Entgeltgruppenplan (Anlage 2) zum BAT-KF geregelt. 2) Bei Einstellung werden die Mitarbeitenden der Stufe 1 zugeordnet, sofern

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§ 12 Tabellenentgelt

1) Der bzw. die Mitarbeitende erhält monatlich ein Tabellenentgelt. Die Höhe bestimmt sich nach dem Entgeltgruppenplan und der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe. 2) Mitarbeitende, die unter die Anlage 1 fallen, erhalten Entgelt nach Anlage 4a, Mitarbeitende, die unter die Anlage 2 fallen, erhalten Entgelt nach Anlage

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§ 11 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit

1) Wird der/dem Mitarbeitenden vorübergehend eine andere Tätigkeit (§ 10 Abs. 1) übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der bisherigen Entgeltgruppe entspricht (§ 10 Abs. 2) und hat sie bzw. er sie mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie bzw. er für den Kalendermonat, in dem er mit der ihm übertragenen Tätigkeit begonnen hat, und

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§ 10 Eingruppierung

1) Die Eingruppierung der Mitarbeitenden richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen des Allgemeinen Entgeltgruppenplanes zum BAT-KF (Anlage 1), des Pflegepersonal-Entgeltgruppenplans (Anlage 2), des Entgeltgruppenplanes für Stammkräfte in Qualitäts- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen (Anlage 3), des Entgeltgruppenplanes für Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen (Anlage 8) oder des Entgeltgruppenplanes für Mitarbeiterinnen im Sozial- und Erziehungsdienst

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§ 9 Teilzeitbeschäftigung

1) Mit Mitarbeitenden ist auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit zu vereinbaren, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 ist auf Antrag auf bis zu fünf

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§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

1) Der/Die Mitarbeitende erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitmitarbeitenden – je Stunde a) für Überstunden in den Entgeltgruppen 1 bis 9, H 1 und H 2, SE 2 bis SE 14, SD 2 bis SD 14, S 1 bis S 7 30 % in den

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§ 7 Sonderformen der Arbeit

1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Mitarbeitende durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei

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