Nachrichten-Archiv

Arbeitszeit
Harald Afholderbach

BAG stärkt Betriebsräte: Erholung muss sein!

Erfreuliches aus Erfurt: Das BAG hat die Rechte von Betriebsräten gestärkt, die im Schichtdienst tätig sind. Wer am nächsten Morgen Sitzung hat, darf in der Nachtschicht vorzeitig Feierabend machen, um für die Sitzung fit zu sein.

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Harald Afholderbach

Einsichtsrecht: Einsicht in elektronische Unterlagen

Alle Betriebsratsmitglieder haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats einzusehen. In der Praxis kann das schwierig sein, wenn nur einem Teil der Mitglieder am Arbeitsplatz ein PC zur Verfügung steht. Kommt es im Gremium zum Streit darüber, ob alle Mitglieder gleiche Möglichkeiten zur Einsicht haben, kann das Arbeitsgericht entscheiden.

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Halbgott in weiß – leitender Angestellter?

Wie selbstverständlich werden Chefärzte oft als leitende Angestellte zumindest im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG qualifiziert. … Eine recht aktuelle Entscheidung des ArbG Hamburg (Beschluss vom 21.04.2015 – 5 BV 24/15) bestätigt das.

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Das »Schwarze Brett« ist out

Der Betriebsrat kann für jedes seiner Mitglieder einen Internetzugang zum Arbeitsplatz und die Teilhabe am externen E-Mail-Verkehr verlangen. Vorausgesetzt, die Zugänge sind zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich.

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Eingruppierung: Zustimmung ganz oder gar nicht

Wird der Betriebsrat zu einer Eingruppierung angehört, muss er die Anfrage eindeutig beantworten. Eine Zustimmung unter Vorbehalt ist unwirksam. Dass der Arbeitgeber das Zugesagte auch einhält, muss der Betriebsrat anderweitig sicherstellen.

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