Betriebsrat ist über Personalplanung zu unterrichten

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Der Betriebsrat hat das Recht auf Unterrichtung in Personalangelegenheiten. Dafür hat die Arbeitgeberin alle Tatsachen bekannt zu geben, die sie zur Grundlage ihrer Personalplanung machen möchte.

Quelle: Fachanwältin Marion Zehe

Auch wenn die Regelungen im MVG sich von denen des Betriebsverfassungsgesetzes unterscheiden, ist die Begründung des LAG Niedersachsen m.E. auch sehr gut für unsere Mitberatung nach § 46 MVG zu nutzen.

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