iga.Fakten 10 – Psyche und Gesundheit im Erwerbsleben

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Arbeitsrecht

Keine Mitbestimmung bei Verbot privater Handynutzung

Ein Arbeitgeber kann die private Handynutzung im Job während der Arbeitszeit verbieten, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Eine entsprechende Weisung ist nicht mitbestimmungspflichtig, weil sie das unmittelbare Arbeitsverhalten der Beschäftigten betrifft – so das Bundesarbeitsgericht. Quelle: Bund-Verlag (Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist noch nicht veröffentlicht)

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Arbeitsrecht

Kündigung trotz positivem BEM

Eine Conditorei-Helferin fehlte in den Jahren 2020 bis 2022 häufiger wegen Krankheit. Der Arbeitgeber, ein namhaftes Unternehmen der Lebensmittelindustrie, das tiefgekühlte Backwaren wie Torten und Brötchen herstellt, führte ein betriebliches Eingliederungsmanagement durch und kündigte dann das Arbeitsverhältnis. Nach dem Arbeitsgericht Rheine hat das BEM-Verfahren allerdings mit einem positiven Ergebnis geendet. Die Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig.

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Die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) hat jetzt ein neues Faktenheft (iga.Fakten 10) veröffentlicht. In dem Faktenheft werden die psychischen Anforderungen in unserer Arbeitswelt beleuchtet und Möglichkeiten der Prävention aufgezeigt.

Die iga.Fakten 10 können als PDF-Datei hier herunter geladen werden.

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