Halbgott in weiß – leitender Angestellter?

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Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Bild von Susanne Plank auf Pixabay
Arbeitsrecht

Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

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Wie selbstverständlich werden Chefärzte oft als leitende Angestellte zumindest im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG qualifiziert. … Eine recht aktuelle Entscheidung des ArbG Hamburg (Beschluss vom 21.04.2015 – 5 BV 24/15) bestätigt das.

Es ging darum, dass ein Chefarzt eingestellt werden sollte, nachdem der bisherige Chefarzt einer Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Wege der Änderungskündigung zum leitenden Oberarzt für den Bereich der originären Bauchchirurgie herabgestuft worden war. Der Betriebsrat war der Meinung, bei dem neu einzustellenden Chefarzt handele es sich nicht um einen leitenden Angestellten, und wollte nach § 99 BetrVG beteiligt werden.

Quelle: Otto Schmidt

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