SMS an Kollegin mit Hi Arschloch führt zu fristloser Kündigung

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Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

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Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Bezeichnet eine Arbeitnehmerin eine Kollegin als „faule Sau“ und begrüßt sie diese mit „Hi Arschloch“, kann ihr fristlos gekündigt werden. Die Ausrede eines „legeren Umgangstons“ am Arbeitsplatz entkräftet die schweren Beleidigungen hier nicht, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Donnerstag, 10. November 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: 4 Sa 350/15).

Quelle: JuraForum

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