Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Mitteilung der Schwerbehinderung durch einen Bewerber

Ein schwerbehinderter Mensch, der bei seiner Bewerbung um eine Stelle den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will, muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu sein, grundsätzlich im Bewerbungsschreiben mitteilen. Eine solche Mitteilung muss bei jeder Bewerbung erfolgen. Auf Erklärungen bei früheren Bewerbungen kommt es nicht an.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Drohung mit der Presse rechtfertigt Kündigung

Wer seinem Chef mit der Presse droht, muss mit einer Kündigung rechnen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag, 15.07.2014, veröffentlichten Urteil entschieden (AZ: 5 Sa 60/14). Es bestätigte damit die Entlassung eines ehemaligen Assistenten der Geschäftsführung eines Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Rheinland-Pfalz.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Freizeitausgleich

Ein Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsratstätigkeit praktisch nie während der Arbeitsstunden, z. B. eines Zeitungszustellers, stattfinden kann.

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Arbeitsschutz
Harald Afholderbach

Mitbestimmung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Beabsichtigt der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 2 ArbSchG eine geeignete Organisation aufzubauen und ausgewählten Arbeitnehmern hierbei näher bezeichnete Aufgaben zu übertragen, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Maßlose Internetnutzung rechtfertigt Kündigung

Arbeitnehmer die ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit den PC exzessiv für ihre privaten Angelegenheiten nutzen, können auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ohne Abmahnung gekündigt werden, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 6. Mai.2014, Az.: 1 Sa 421/13

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitsverhältnis statt „Schnupperpraktikum“

Ein unentgeltliches Praktikum dient dazu, Einblick in einen Betrieb zu erhalten und sich praktische Kenntnisse anzueignen. Dabei steht der Ausbildungszweck klar im Vordergrund. Erbringt der Praktikant jedoch in erheblichem Umfang wirtschaftlich verwertbare Leistungen, die die einer bezahlten Arbeitskraft ersetzen, so hat er einen Anspruch auf branchenübliche Vergütung. So entschied das Arbeitsgericht Bochum im Falle einer „Praktikantin“ in einem REWE-Markt (AZ: 2 Ca 1482/13).

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Kirche darf gehobene Posten nur mit Kirchenmitgliedern besetzen

Jedenfalls gehobene Posten dürfen die Kirchen und ihre Organisationen nur mit Kirchenmitgliedern besetzen. Dies ist vom Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt und daher keine unzulässige Diskriminierung, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin ein einem am Dienstag, 3. Juni 2014, bekanntgegebenen Urteil im Fall einer Referentenstelle entschied (Az.: 4 Sa 238/14).

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Fund bei heimlicher Spindkontrolle rechtfertigt keine Kündigung

Heimliche Spindkontrollen sind rechtswidrig, so das Bundesarbeitsgericht. Findet der Arbeitgeber bei einer solchen Durchsuchung heraus, dass ein von ihm verdächtigter Mitarbeiter tatsächlich gestohlen hat, so darf diese Erkenntnis in der Regel nicht für eine fristlose Kündigung herangezogen werden.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Unerlaubte Veröffentlichung von Fotografien auf Facebook – außerordentliche Kündigung

Veröffentlicht ein Mitarbeiter eines Krankenhauses unerlaubt Fotografien eines Patienten in einem sozialen Netzwerk, kann dies zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Ob stattdessen eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung zu erfolgen hat, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 11.04.2014 entschieden.

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