Arbeitsrecht Rechtsprechung

Maßlose Internetnutzung rechtfertigt Kündigung

Innerhalb von vier Monaten hat ein Arbeitnehmer 17.429 private Dateien auf seinen Dienstrechner heruntergeladen. In einem solchen Fall ist eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.

Quelle und weitere Informationen: Die Welt online

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