Kirche als Arbeitgeber Rechtsprechung

Kirche darf gehobene Posten nur mit Kirchenmitgliedern besetzen

Jedenfalls gehobene Posten dürfen die Kirchen und ihre Organisationen nur mit Kirchenmitgliedern besetzen. Dies ist vom Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt und daher keine unzulässige Diskriminierung, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin ein einem am Dienstag, 3. Juni 2014, bekanntgegebenen Urteil im Fall einer Referentenstelle entschied (Az.: 4 Sa 238/14).

Quelle: JuraForum

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