Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Abmahnung: Unzulässige Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

Mahnt der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied ausschließlich wegen einer Verletzung von Amtspflichten ab, darf er keine vertraglichen Sanktionen wie eine Kündigung androhen. Tut er dies doch, kann das Betriebsratsmitglied verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Krankgeschriebener Arbeitnehmer muss nicht zum Personalgespräch

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nicht zum Personalgespräch herbeizitieren. Ist ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit mehrfach zu angeordneten Personalgesprächen mit seinem Chef nicht erschienen, darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Donnerstag, 14. Januar 2016, veröffentlichten Urteil.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags

Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen (Anmerkung: Der BAT-KF ist kein Tarifvertrag), haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Nein, diese Kündigung nehme ich nicht entgegen!

Sturheit und die Weigerung, in den Briefkasten zu schauen, sind keine tauglichen Strategien, um den Zugang einer Kündigung zu verhindern. Das geht aus einem bereits schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 26.03.2015 hervor

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Mitarbeitervertretung
Harald Afholderbach

Hotelkosten beim Seminar

Zu den notwendigen Kosten für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds gehört auch die Übernachtung am Seminarort. Das gilt selbst dann, wenn eine Übernachtung nicht genehmigt wurde, aber zum Zeitpunkt der Teilnahme am Seminar kurzfristig erforderlich wird – so das BAG.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kündigung: Wer nachts pennt, der fliegt

Legt sich eine Altenpflegerin während des Nachtdienstes schlafen, muss sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ihr Verhalten ist ein »wichtiger Grund«, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, so das LAG Rheinland-Pfalz.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Umkleidezeit ist als Arbeitszeit zu vergüten

Müssen Beschäftigte im Betrieb eine Dienstkleidung tragen, so ist die Umkleidezeit Arbeitszeit. Diese muss der Arbeitgeber wie normale Arbeitszeit vergüten. Das gilt auch dann, wenn die Dienstkleidung aus Poloshirt und Sicherheitsschuhen besteht. Das Umkleiden darf aber nicht zu lange dauern – so nun das BAG. Quelle: Bund-Verlag

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Rechtsprechung
Harald Afholderbach

Impfschaden ist kein Arbeitsunfall – Nachrichten: Arbeitsrecht

Ein Impfschaden nach einer Grippeschutzimpfung ist auch dann kein Arbeitsunfall, wenn der Arbeitgeber die Impfung empfohlen und der Betriebsarzt sie vorgenommen hat. Mit einem am Montag, 10. August 2015, bekanntgegebenen Urteil hat dies das Sozialgericht (SG) Dortmund im Falle einer Museumsmitarbeiterin aus Bochum entschieden.

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