
Auskunft über Unfälle von Fremdpersonal
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat bei Arbeitsunfällen von Beschäftigten zu informieren. Das BAG hat entschieden, dass dieses Auskunftsrecht auch bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal gilt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat bei Arbeitsunfällen von Beschäftigten zu informieren. Das BAG hat entschieden, dass dieses Auskunftsrecht auch bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal gilt.
Der Betriebsrat hatte in der Vergangenheit nur sporadisch Einsicht in die Lohnlisten genommen. 2016 forderte er die Arbeitgeberin auf, ihm regelmäßig Einsicht zu gewähren. Vorgelegt wurden dem Betriebsrat nur anonymisierte Listen der gezahlten Bruttolöhne und – gehälter.
Ist eine Betriebsvereinbarung wirksam, wenn der Betriebsratsbeschluss fehlt? Können die Mitglieder stillschweigend zustimmen? Kann der Arbeitgeber sich auf Vertrauensschutz berufen? Nein – sagt jetzt das LAG Düsseldorf. Eine Betriebsvereinbarung kommt nur durch förmlichen Beschluss zustande – ähnlich wie ein Gesetz. Ohne diesen geht nichts.
Die neue Datenschutzverordnung lässt den Betriebsrat nicht ruhen. Im Fokus steht die Frage, ob das Gremium neuerdings datenschutzrechtlich als Teil des Betriebs oder in Eigenregie verantwortlich ist. Erste Arbeitgeber plädieren für »eigenständig« und weigern sich, Betriebsräten Beschäftigtendaten zu übermitteln. Prof. Dr. Peter Wedde klärt auf.
Hat ein Betriebsrat bereits an einer Schulung zum Betriebsverfassungsrecht teilgenommen, so besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem Vertiefungsseminar zum selben Thema. Ein Seminar kann er nur besuchen, wenn er konkret nachweisen kann, dass das Seminar für seine Arbeit erneut erforderlich ist – so das LAG Köln.
Der Arbeitgeber darf dem Betriebsrat die Listen mit Bruttolöhnen und -gehältern nicht anonymisiert vorlegen. Die Aufstellung muss auch die Vor- und Nachnamen der Beschäftigten enthalten. Quelle: Bund-Verlag
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat erhebliche Auswirkungen auf den Datenschutz am Arbeitsplatz. Machen Unternehmen Fehler bei der Umsetzung der DSGVO, drohen hohe Bußgelder und auch Schadensersatzansprüche betroffener Arbeitnehmer. Die rechtlichen Anforderungen deutlich komplexer als nach dem bislang geltenden Datenschutzrecht.
Arbeitgeber lieben eine möglichst effektive Personalverwaltung. Deshalb schaffen sie gerne Software-Pakete an. Die sollen Daten von Mitarbeiter*innen schnell und fehlerfrei verarbeiten. Aber dürfen die Arbeitgeber das, ohne den Betriebsrat zu beteiligen?
Unterbesetzung ist gesundheitsschädlich für Beschäftigte. Deshalb kann der Betriebsrat eine Mindestbesetzung fordern und auch in der Einigungsstelle erzwingen. So urteilte jetzt das Arbeitsgericht Kiel.
So wirst du als Betriebsrat Verhandlungssieger.