Der Arbeitgeber darf dem Betriebsrat die Listen mit Bruttolöhnen und -gehältern nicht anonymisiert vorlegen. Die Aufstellung muss auch die Vor- und Nachnamen der Beschäftigten enthalten.
Vollständige Lohnliste für den Betriebsrat

Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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