Nachrichten-Archiv

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Prävention hat Vorrang vor Kündigung eines Schwerbehinderten

Schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf auch in den ersten sechs Monaten ihres Arbeitsverhältnisses nicht vorbehaltlos gekündigt werden. Denn vor Ausspruch einer Kündigung während der sogenannten Wartezeit muss der Arbeitgeber zunächst das gesetzlich vorgesehene Präventionsverfahren durchführen und gegebenenfalls zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Integrationsamt ausloten, ob eine Weiterbeschäftigung mit Präventionsmaßnahmen doch noch möglich ist, entschied

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Betriebsrat bleibt bei privaten Accounts außen vor

Arbeits­ge­richt ent­scheidet über Ein­satz von ChatGPT Ein Unternehmen erlaubte seinen Beschäftigten die Nutzung von ChatGPT ohne den Betriebsrat vorher einzubinden. Das musste es auch nicht, entschied das ArbG Hamburg. Quelle: Legal Tribune Online

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Datenschutz
Harald Afholderbach

Microsoft Copilot: Leistungskontrolle leicht gemacht

Künstliche Intelligenz (KI) ist zurzeit in aller Munde. Fast täglich kommen neue Tools zur Nutzung von KI auf den Markt. Auch Microsoft bietet mit Copilot ein solches Tool an. Die Technologieberatungsstelle NRW berichtet auf seiner Internetseite, wie leicht eine Leistungskontrolle mit Copilot möglich ist. Quelle: TBS-NRW

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Die Achillesferse der MAV

Kennt ihr Betriebsrats-TV? Die Kollegen machen regelmäßig Videos zur Arbeit des Betriebsrats. Ihr neuestes Video behandelt einen Schwachpunkt des Betriebsrats. Das dort beschriebene fehlende inkonsequente Vorgehen, findet sich aber auch bei manchen MAVen.

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Die Kirche hat genug Geld

Kirchliche Träger von Kindertagesstätten bekommen weniger öffentliche Zuschüsse als andere Träger. Das ist rechtens, hat das BVerwG entschieden, denn die Kirche sei dank Kirchensteuer finanziell besser ausgestattet. Quelle: Legal Tribune Online

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Sozialrecht
Harald Afholderbach

Nur ein Minijob neben Hauptbeschäftigung pauschal versicherbar

Ist ein Ar­beit­neh­mer neben sei­ner ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Haupt­be­schäf­ti­gung ge­ring­fü­gig be­schäf­tigt, ist jeder wei­te­re Mi­ni­job, den er auf­nimmt, voll ver­si­che­rungs­pflich­tig. Das hat das LSG Nord­rhein-West­fa­len ent­schie­den. Es be­tont, dass der Ar­beit­ge­ber für die rich­ti­ge Mel­dung ver­ant­wort­lich ist. Quelle: Beck aktuell

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (07)

Weniger Aufgaben für die Mitarbeitervertretung Mitberatung bei Schadensersatzansprüchen der Arbeitgeber*in entfällt Bei Pflichtverletzungen besteht grundsätzlich haften Mitarbeiter*innen für den entstandenen Schaden. Die Haftung erfolgt dabei nach den allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften. Auch sind die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, die ebenfalls Regelungen zur Haftung enthalten, zu beachten. Bisher hatte die MAV gemäß § 46 Buchstabe f MVG-EKD ein Mitberatungsrecht,

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Betriebsrat darf über Verbot privater Handynutzung nicht mitreden

Verbietet eine Arbeitgeberin ihren Mitarbeitern die private Nutzung von Handys während der Arbeitszeit , hat der Betriebsrat dabei kein Mitbestimmungsrecht. Dient das Handynutzungsverbot einer besseren Arbeitsleistung, ist die Arbeitgeberweisung mitbestimmungsfrei, betonte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Freitag, 12.01.2024, veröffentlichten Beschluss (AZ: 1 ABR 24/22). Die Erfurter Richter entschieden ausdrücklich nur über das Mitbestimmungsrecht des

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