Auflösung des Betriebsrats wegen Datenschutz- und Freistellungsverstößen

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Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Ein Betriebsrat kann aufgelöst werden, wenn das Gremium schwerwiegend gegen seine Pflichten verstößt. Das Gericht nimmt dafür eine Gesamtschau der nachweisbaren Verstöße vor. Eine Auflösung begründen können auch Datenschutzverletzungen und übermäßige Freistellungen – so das Arbeitsgericht Elmshorn.

Quelle: Bund-Verlag

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