Betriebsrat darf über Verbot privater Handynutzung nicht mitreden

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Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

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Verbietet eine Arbeitgeberin ihren Mitarbeitern die private Nutzung von Handys während der Arbeitszeit , hat der Betriebsrat dabei kein Mitbestimmungsrecht. Dient das Handynutzungsverbot einer besseren Arbeitsleistung, ist die Arbeitgeberweisung mitbestimmungsfrei, betonte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Freitag, 12.01.2024, veröffentlichten Beschluss (AZ: 1 ABR 24/22). Die Erfurter Richter entschieden ausdrücklich nur über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und ließen dabei offen, ob die private Nutzung eines Mobiltelefons während der Arbeitszeit etwa wegen einer angenommenen Persönlichkeitsrechtsverletzung rechtswidrig ist.

Quelle: Thorsten Blaufelder

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