Nur ein Minijob neben Hauptbeschäftigung pauschal versicherbar

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Arbeitsrecht

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

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Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Bild von ar130405 auf Pixabay

Ist ein Ar­beit­neh­mer neben sei­ner ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Haupt­be­schäf­ti­gung ge­ring­fü­gig be­schäf­tigt, ist jeder wei­te­re Mi­ni­job, den er auf­nimmt, voll ver­si­che­rungs­pflich­tig. Das hat das LSG Nord­rhein-West­fa­len ent­schie­den. Es be­tont, dass der Ar­beit­ge­ber für die rich­ti­ge Mel­dung ver­ant­wort­lich ist.

Quelle: Beck aktuell

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