Nachrichten-Archiv

Außenansicht des Bundesarbeitsgerichts, Eingang - © BAG
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist.

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ver.di
Harald Afholderbach

Wir sind solidarisch

Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen wollen nicht länger andere für sich kämpfen lassen. Etliche beteiligen sich an Partizipationsstreiks zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst. Auch in NRW haben sich Kolleg*innen am 21. März solidarisch gezeigt – nicht durch Streik, aber durch Beteiligung an der Demo. Quelle: ver.di

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Schwerbehindertenvertretung
Harald Afholderbach

Präsentationsvorlage „Ihre SBV stellt sich vor“

Als frischgewählte Schwerbehindertenvertretung ist es besonders wichtig, sich im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. Eine neue, einfach anpassbare PowerPoint-Präsentation hilft dabei. Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

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Rechtsprechung
Harald Afholderbach

Beschäftigter mit Behinderung: Neuer Arbeitsplatz vor Kündigung

Kann ein Arbeitnehmer wegen einer Behinderung seine Aufgaben nicht mehr erfüllen, darf der Arbeitgeber schon in der Probezeit nicht einfach kündigen. Er muss prüfen, ob er ihn auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigen kann, der seinen Fähigkeiten entspricht – sofern dies den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet – so der Europäische Gerichtshof.

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ver.di
Harald Afholderbach

ver.di’s Kammertöne – neue Ausgabe

Die Pflegekammer in NRW hat am 20. Januar 2023 ihre Hauptsatzung beschlossen. Zurzeit wird die Hauptsatzung durch das Ministerium geprüft. Am 24. Februar 2023 findet die nächste Kammerversammlung statt. In ihr soll der Vorstand und die Präsident*in gewählt werden. Die ver.di-Vertreter*innen in der Pflegekammer begleiten die Entwicklungen in der Kammer kritisch. Hier das aktuelle ver.di-Flugblatt

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