Rechtsprechung

Sturz beim Kaf­fee­holen ist Arbeit­s­un­fall

Bild von congerdesign auf Pixabay

Wer sich bei der Arbeit nur mal eben Kaffee holt und dabei stürzt, ist unfallversichert. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, entschied das LSG Hessen.

Quelle: Legal Tribune Online

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