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Privates Surfen während der Arbeitszeit kann Kündigung rechtfertigen – Nachrichten: Arbeitsrecht – JuraForum.de

Steht ein Arbeitnehmer im Verdacht, seine Arbeitszeit intensiv auch für privates Internet-Surfen zu nutzen, darf der Arbeitgeber den Browserverlauf des Computers kontrollieren. Zwar handelt es sich dabei um die Auswertung personenbezogener Daten, dennoch sei die Kontrolle zur Missbrauchskontrolle auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Freitag, 12. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 Sa 657/15). Ein Beweisverwertungsverbot bestehe nicht.

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Krankgeschriebener Arbeitnehmer muss nicht zum Personalgespräch

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nicht zum Personalgespräch herbeizitieren. Ist ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit mehrfach zu angeordneten Personalgesprächen mit seinem Chef nicht erschienen, darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Donnerstag, 14. Januar 2016, veröffentlichten Urteil.

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Nein, diese Kündigung nehme ich nicht entgegen!

Sturheit und die Weigerung, in den Briefkasten zu schauen, sind keine tauglichen Strategien, um den Zugang einer Kündigung zu verhindern. Das geht aus einem bereits schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 26.03.2015 hervor

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Kündigung: Wer nachts pennt, der fliegt

Legt sich eine Altenpflegerin während des Nachtdienstes schlafen, muss sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ihr Verhalten ist ein »wichtiger Grund«, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, so das LAG Rheinland-Pfalz.

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Drohung mit der Presse rechtfertigt Kündigung

Wer seinem Chef mit der Presse droht, muss mit einer Kündigung rechnen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag, 15.07.2014, veröffentlichten Urteil entschieden (AZ: 5 Sa 60/14). Es bestätigte damit die Entlassung eines ehemaligen Assistenten der Geschäftsführung eines Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Rheinland-Pfalz.

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Fund bei heimlicher Spindkontrolle rechtfertigt keine Kündigung

Heimliche Spindkontrollen sind rechtswidrig, so das Bundesarbeitsgericht. Findet der Arbeitgeber bei einer solchen Durchsuchung heraus, dass ein von ihm verdächtigter Mitarbeiter tatsächlich gestohlen hat, so darf diese Erkenntnis in der Regel nicht für eine fristlose Kündigung herangezogen werden.

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Unerlaubte Veröffentlichung von Fotografien auf Facebook – außerordentliche Kündigung

Veröffentlicht ein Mitarbeiter eines Krankenhauses unerlaubt Fotografien eines Patienten in einem sozialen Netzwerk, kann dies zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Ob stattdessen eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung zu erfolgen hat, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 11.04.2014 entschieden.

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