Nachrichten-Archiv

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Schwerbehindertenvertretung
Harald Afholderbach

Was für Kündigungen im Schwerbehindertenrecht gilt

Das Bundesteilhabegesetz hat die Rechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV) gestärkt. Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Anhören der SBV ist unwirksam. Wie genau das Verfahren mit Integrationsamt, Betriebsrat und SBV abläuft, haben wir Ihnen zusammengestellt. Seit dem 1.1.2017 ist die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 95 Abs. 2 S. 3 […]

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Rechtsprechung
Harald Afholderbach

Schwerbehinderte haben Sonderkündigungsschutz

Ein Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht selbst dann, wenn die Arbeitgeberin zum Kündigungszeitpunkt keine Kenntnis von der Schwerbehinderung hatte, beim Integrationsamt aber bereits ein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde.

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Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Privates Surfen während der Arbeitszeit kann Kündigung rechtfertigen – Nachrichten: Arbeitsrecht – JuraForum.de

Steht ein Arbeitnehmer im Verdacht, seine Arbeitszeit intensiv auch für privates Internet-Surfen zu nutzen, darf der Arbeitgeber den Browserverlauf des Computers kontrollieren. Zwar handelt es sich dabei um die Auswertung personenbezogener Daten, dennoch sei die Kontrolle zur Missbrauchskontrolle auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Freitag, 12. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 Sa 657/15). Ein Beweisverwertungsverbot bestehe nicht.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Krankgeschriebener Arbeitnehmer muss nicht zum Personalgespräch

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nicht zum Personalgespräch herbeizitieren. Ist ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit mehrfach zu angeordneten Personalgesprächen mit seinem Chef nicht erschienen, darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Donnerstag, 14. Januar 2016, veröffentlichten Urteil.

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