Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Rauswurf wegen Beleidigungen per WhatsApp ist rechtmäßig

Ein Arbeitnehmer, der einen Mitarbeiter per WhatsApp mehrfach wegen seiner Herkunft und seines Glaubens massiv beleidigt, kann dafür fristlos gekündigt werden – trotz Schwerbehinderung und 22 Jahren Betriebszugehörigkeit. Dies bestätigt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

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Arbeitsrecht
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Wann die Kündigung zugeht

Ein häufiger Streitpunkt: Wann hat der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten? Die alte Regel, dass ein Schreiben im Hausbriefkasten dem Empfänger bis 17.00 Uhr des gleichen Tages zugeht, ist nicht allgemeingültig – schon gar nicht bei einer Zustellung im Ausland.

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Arbeitsrecht
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Einwurf in den Hausbriefkasten – wann geht die Kündigung zu?

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.

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Arbeitsrecht
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BAG: Fristlose Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen

Will der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen, muss er in aller Regel die Kündigungsfrist einhalten. Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung ist nur erlaubt, wenn er den Arbeitnehmer unter Einsatz aller zumutbaren Mittel nicht weiter beschäftigen kann. Auch hier gelten die Grundsätze der Sozialauswahl – so das BAG.

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Arbeitsrecht
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Diskriminierende Kündigung in der Probezeit

Weil die gesundheitlichen Einschränkungen einer schwerbehinderten Auszubildenden gravierender seien als angenommen, kündigte die Stadt Gelsenkirchen einer jungen Rollstuhlfahrerin in der Probezeit. Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung für diskriminierend und damit unwirksam.

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

BEM ist nicht gleich BEM

Der Arbeitgeber kann Beschäftigte wegen Krankheit kündigen, muss aber zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. In diesem Rahmen muss er dem Betroffenen klar mitteilen, was die Ziele des BEM sind. Und er muss die Rehabilitationsträger einbeziehen. Sonst ist das BEM fehlerhaft und die Kündigung unwirksam – so das LAG Hessen.

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Arbeitsrecht
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Wer hat denn da gekündigt?

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie die korrekte Firmenbezeichnung der Arbeitgeberin enthält. Dazu gehört auch der Zusatz, der Auskunft über die Rechtsform gibt. Die Kündigung muss von einem Vertreter der juristischen Person unter Nennung seiner Funktion erfolgen.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

15 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt und doch nicht “unkündbar”?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen bei einem Wechsel zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber länger darauf warten, als „unkündbar“ zu gelten. Denn die Vorbeschäftigungszeiten bei früheren kommunalen Arbeitgebern zählen nicht bei der Frist mit, ab wann Arbeitnehmer als ordentlich „unkündbar“ anzusehen sind, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch, 18.04.2018, veröffentlichten Urteil (AZ:

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