Rechtsprechung

BVerfG zur Kündigung wegen rassistischer Beleidigung

Weil er einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“ beleidigt hatte, wurde ein Betriebsratsmitglied gekündigt. Zu Recht, wie das BVerfG entschied. Die Äußerung sei menschenverachtend und keine Meinung.

Quelle: BVerfG zur Kündigung wegen rassistischer Beleidigung (LTO)

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