Weil er einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten “Ugah, Ugah!” beleidigt hatte, wurde ein Betriebsratsmitglied gekündigt. Zu Recht, wie das BVerfG entschied. Die Äußerung sei menschenverachtend und keine Meinung.
Quelle: Legal Tribune Online
Innerhalb kürzester Zeit sind verschiedene Missstände innerhalb der Pflegekammer NRW öffentlich geworden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) kritisiert dabei die Rolle der Kammerpräsidentin Sandra Postel und den Umgang der Kammer mit Steuergeldern scharf. Für Unruhe innerhalb der Kammer sorgte die Anfang Juli bekanntgewordene Auftragsvergabe an eine Marketingagentur, deren kostenintensive Maßnahmen laut ver.di nicht unter die
Die FDP pocht auf einer Flexibilisierung der Arbeitszeit. Gehört der Acht-Stunden-Tag bald der Vergangenheit an? Arbeitsrechtler erläutern, was gesetzlich möglich ist. Quelle: Legal Tribune Online
Erfährt eine gekündigte Arbeitnehmerin erst nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage von ihrer Schwangerschaft, verbleiben ihr zwei Wochen, um einen Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage zu stellen. Der EuGH meldet Zweifel an der Frist an, sie scheine zu kurz. Quelle: Beck aktuell
Weil er einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten “Ugah, Ugah!” beleidigt hatte, wurde ein Betriebsratsmitglied gekündigt. Zu Recht, wie das BVerfG entschied. Die Äußerung sei menschenverachtend und keine Meinung.
Quelle: Legal Tribune Online
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