Weil er einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“ beleidigt hatte, wurde ein Betriebsratsmitglied gekündigt. Zu Recht, wie das BVerfG entschied. Die Äußerung sei menschenverachtend und keine Meinung.
Quelle: BVerfG zur Kündigung wegen rassistischer Beleidigung (LTO)