Nachrichten-Archiv

MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

BAG bestätigt: Betriebsrat kann Präsenzschulung statt Webinar verlangen

Betriebsräte haben Anspruch auf für ihre Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Erforderlich können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet – so nun das BAG. Quelle: Bund-Verlag

Weiterlesen »
Bild von Sergei Tokmakov auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Betriebsratsvorsitzender darf bewilligten Urlaub nicht einseitig unterbrechen

LAG Mainz: Keine Zeitgutschrift für Betriebsratstätigkeit im Urlaub Ein Betriebsratsvorsitzender darf wegen angefallener Betriebsratsarbeit nicht einseitig seinen einmal bewilligten Erholungsurlaub unterbrechen und für die Tätigkeit eine Zeitgutschrift verlangen. Vielmehr kann im Urlaubsfall der Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden einspringen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 05.08.2024, veröffentlichten Urteil (AZ: 5 Sa 255/23).

Weiterlesen »
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

Weiterlesen »
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

„Digital Native“-Suche in Stellenanzeige ist altersdiskriminierend

Die Suche nach einem „Digital Native“ in einer Stellenanzeige ist ein Indiz für „eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters“. Arbeitgeber können daher verpflichtet sein, einem abgelehnten älteren Bewerber eine Diskriminierungsentschädigung zu zahlen, entschied das Arbeitsgericht Heilbronn in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 18.01.2024 (AZ: 8 Ca 191/23). Quelle: Thorsten Blaufelder

Weiterlesen »
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Prävention hat Vorrang vor Kündigung eines Schwerbehinderten

Schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf auch in den ersten sechs Monaten ihres Arbeitsverhältnisses nicht vorbehaltlos gekündigt werden. Denn vor Ausspruch einer Kündigung während der sogenannten Wartezeit muss der Arbeitgeber zunächst das gesetzlich vorgesehene Präventionsverfahren durchführen und gegebenenfalls zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Integrationsamt ausloten, ob eine Weiterbeschäftigung mit Präventionsmaßnahmen doch noch möglich ist, entschied

Weiterlesen »
MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Betriebsrat bleibt bei privaten Accounts außen vor

Arbeits­ge­richt ent­scheidet über Ein­satz von ChatGPT Ein Unternehmen erlaubte seinen Beschäftigten die Nutzung von ChatGPT ohne den Betriebsrat vorher einzubinden. Das musste es auch nicht, entschied das ArbG Hamburg. Quelle: Legal Tribune Online

Weiterlesen »
Datenschutz
Harald Afholderbach

Microsoft Copilot: Leistungskontrolle leicht gemacht

Künstliche Intelligenz (KI) ist zurzeit in aller Munde. Fast täglich kommen neue Tools zur Nutzung von KI auf den Markt. Auch Microsoft bietet mit Copilot ein solches Tool an. Die Technologieberatungsstelle NRW berichtet auf seiner Internetseite, wie leicht eine Leistungskontrolle mit Copilot möglich ist. Quelle: TBS-NRW

Weiterlesen »

Die Achillesferse der MAV

Kennt ihr Betriebsrats-TV? Die Kollegen machen regelmäßig Videos zur Arbeit des Betriebsrats. Ihr neuestes Video behandelt einen Schwachpunkt des Betriebsrats. Das dort beschriebene fehlende inkonsequente Vorgehen, findet sich aber auch bei manchen MAVen.

Weiterlesen »
MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (07)

Weniger Aufgaben für die Mitarbeitervertretung Mitberatung bei Schadensersatzansprüchen der Arbeitgeber*in entfällt Bei Pflichtverletzungen besteht grundsätzlich haften Mitarbeiter*innen für den entstandenen Schaden. Die Haftung erfolgt dabei nach den allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften. Auch sind die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, die ebenfalls Regelungen zur Haftung enthalten, zu beachten. Bisher hatte die MAV gemäß § 46 Buchstabe f MVG-EKD ein Mitberatungsrecht,

Weiterlesen »
Nach oben scrollen