Nachrichten-Archiv

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Schichtplanung: Langer Atem zahlt sich aus

Wie eine Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung, eine gute Projektplanung und die richtigen Verhandlungspartner am Tisch letztendlich eine eigenverantwortliche Schichtplanung der Beschäftigten ermöglichen.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

LAG: Absichtliches Anhusten rechtfertigt Kündigung

Ein Mann soll bei der Arbeit einen Kollegen angehustet und gesagt haben, dieser möge Corona bekommen. Das LAG hält in solchen Fällen eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt. Der Streit ging im konkreten Fall aber zugunsten des Mannes aus.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kündigungsverbot für Schwangere nicht erst ab Beschäftigungsbeginn

Sobald Frauen einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, greift bei einer Schwangerschaft der gesetzliche Kündigungsschutz. Das Kündigungsverbot für Schwangere gilt nicht erst ab der tatsächlichen Aufnahme der Beschäftigung, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 19.05.2020, veröffentlichten Urteil (AZ: 2 AZR 498/19).

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Befristung: Kirchenmusikerin hat Anspruch auf Vollzeitstelle

Eine Kirchenmusikerin, die erst in Teilzeit angestellt war und dann befristet auf 39 Wochenstunden angehoben wurde, um eine vakante Stelle zu füllen, hat weiterhin Anspruch auf Beschäftigung in Vollzeit. Die nur befristete Erhöhung ihrer Stundenzahl war unangemessen benachteiligend – so das LAG München.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Eingruppierung einer Stationsleitung im Krankenhaus

Grundlage für die Bewertung der auszuübenden Tätigkeit ist der Arbeitsvorgang. Auf die Bezeichnung der Tätigkeit kommt es für die Bestimmung der zutreffenden Eingruppierung nicht an. Maßgeblich ist, welchem Tätigkeitsmerkmal die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Zeiterfassung per Fingerabdruck ist nicht erzwingbar

Der Arbeitgeber kann Beschäftigte nicht dazu verpflichten, ihre Arbeitszeit mit einem Fingerabdruckscanner zu erfassen. Auch das Ziel, Arbeitszeitbetrug zu vermeiden, rechtfertigt keine Erfassung der biometrischen Daten aller Arbeitnehmer – so das LAG Berlin-Brandenburg.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Auch Folgeerkrankungen unverzüglich anzeigen

Wer im Anschluss an eine Krankschreibung erneut die Arbeitsunfähigkeit attestiert bekommt, muss seinem Arbeitgeber diese Folgeerkrankung ebenfalls unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Arbeitnehmer diese Anzeige, droht eine Abmahnung und im schlimmsten Fall die Kündigung, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Die Hürden sind jedoch hoch.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt

Beschäftigte dürfen Kritik am Arbeitgeber äußern – allerdings sollte sie sachlich begründet sein. Es rechtfertigt keine Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhebt, weil die Personalabteilung seine Überstunden über Monate nicht bezahlt hat.

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