Europäischer Gerichtshof muss Kündigung wegen Kirchenaustritt klären

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Will die Mehrheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr mit einer Kollegin zusammenarbeiten und droht ein Teil sogar einen Arbeitsplatzwechsel an, kann die Arbeitgeberin der unliebsamen Beschäftigten deshalb noch nicht kündigen. Bevor eine solche Druckkündigung ausnahmsweise wirksam sein kann, muss die Arbeitgeberin sich erst einmal aktiv vor die Arbeitnehmerin stellen, um den von den Kollegen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss klären, ob ein kirchlicher Arbeitgeber einer Hebamme wegen ihres bereits vor der Einstellung erfolgten Kirchenaustritts kündigen und gleichzeitig konfessionslose Mitarbeiter weiter beschäftigen darf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mit Beschluss vom Donnerstag, 21.07.2022, ein entsprechendes Verfahren den Luxemburger Richtern zur Prüfung vorgelegt (AZ: 2 AZR 130/21 (A)).

Quelle: Thorsten Blaufelder

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