Arbeitsrecht Rechtsprechung

Unge­impfte Pfleger haben keinen Anspruch auf Beschäf­ti­gung

Weil die Heimleitung sie von der Arbeit freistellte, hatten zwei ungeimpfte Pfleger geklagt. Nun scheiterten sie auch in der Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Die Pflegekräfte hätten keinen Anspruch auf eine Beschäftigung.

Quelle: LTO

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