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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Keine Mitbestimmung bei Verbot privater Handynutzung

Ein Arbeitgeber kann die private Handynutzung im Job während der Arbeitszeit verbieten, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Eine entsprechende Weisung ist nicht mitbestimmungspflichtig, weil sie das unmittelbare Arbeitsverhalten der Beschäftigten betrifft – so das Bundesarbeitsgericht. Quelle: Bund-Verlag (Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist noch nicht veröffentlicht)

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kündigung trotz positivem BEM

Eine Conditorei-Helferin fehlte in den Jahren 2020 bis 2022 häufiger wegen Krankheit. Der Arbeitgeber, ein namhaftes Unternehmen der Lebensmittelindustrie, das tiefgekühlte Backwaren wie Torten und Brötchen herstellt, führte ein betriebliches Eingliederungsmanagement durch und kündigte dann das Arbeitsverhältnis. Nach dem Arbeitsgericht Rheine hat das BEM-Verfahren allerdings mit einem positiven Ergebnis geendet. Die Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Keine Kündigung kurz vor Rente

Je länger ein Arbeitnehmer in der Vergangenheit ohne krankheitsbedingte Fehlzeiten beschäftigt war, desto eher sind vom Arbeitgeber häufige Kurzzeiterkrankungen in jüngster Zeit hinzunehmen. Dies gilt umso mehr, wenn die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf die schwere Arbeit zurückzuführen sind und der Beschäftigte kurz vor der Rente steht, entschied das Arbeitsgericht Heilbronn in einem kürzlich veröffentlichten Urteil

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Wann der Arbeitgeber Überstunden nicht dulden darf

Missachtet der Arbeitgeber in grober Weise eine Betriebsvereinbarung, indem er weiterhin Überstunden deutlich über die vereinbarte Grenze hinaus duldet, ohne Gegenmaßnahmen zu ergreifen, hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch – so das Hessische Landesarbeitsgericht. Quelle: Bund-Verlag

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

LSG entscheidet zu Hähnchenkauf im Homeoffice

Auch im Homeoffice kommt der Hunger und eine Pause braucht man nach ein paar Stunden allemal. Dann schnell zum Imbisstand – ein gegrilltes Hähnchen würde passen. Für einen Mann aus Bremen hatte das Folgen, er stürzte und zog sich mehrere Verletzungen zu. Bereits das Sozialgericht Stade hatte einen Arbeitsunfall anerkannt. Nun bestätigte das Landessozialgericht diese

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitgeber unterstellt nach Burnout eine Selbstbeurlaubung

Wochen während der Sommerferien selbst beurlaubt, nachdem der beantragte Urlaub abgelehnt worden sei. Um das zu vertuschen, habe er eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht. Das Arbeitsgericht München ist davon allerdings nicht überzeugt und sieht den Beweiswert der Krankschreibung nicht als erschüttert an.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Keine Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung

Sind Beschäftigte länger krank oder gibt es im Arbeitsverhältnis dauerhafte Reibereien, kann durchaus auch für Arbeitgeber Verständnis auftreten, sich von schwierigen Mitarbeiter:innen zu trennen. Doch, Recht hin, wo Recht hingehört! Kündigungsschutz gilt auch hier und das ist gut so. In Gießen stritt ein leistungsgeminderter Verwaltungsangestellter mit Unterstützung des DGB Rechtsschutzbüros erfolgreich um sein Recht und

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