Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
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Wer hat denn da gekündigt?

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie die korrekte Firmenbezeichnung der Arbeitgeberin enthält. Dazu gehört auch der Zusatz, der Auskunft über die Rechtsform gibt. Die Kündigung muss von einem Vertreter der juristischen Person unter Nennung seiner Funktion erfolgen.

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Kündigung wegen vermuteter Schwangerschaft

Die Mitteilung einer vermuteten oder möglichen Schwangerschaft ist ausreichend, um den Sonderkündigungsschutz aus § 17 MuSchG auszulösen. So lautet der Leitsatz des LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.03.2018 – 10 Sa 1509/17. Quelle: Kanzlei Moegelin

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Arztbesuch während der Arbeitszeit

Sind Beschäftigte nicht akut krank, müssen sie versuchen, ihre Arztbesuche außerhalb ihrer Arbeitszeit zu legen. Nur wenn der Arzt keinen anderen Termin vergeben kann oder will, muss der Arbeitgeber die Dauer des Arztbesuchs während der Arbeitszeit bezahlen. Tarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen.

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

15 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt und doch nicht “unkündbar”?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen bei einem Wechsel zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber länger darauf warten, als „unkündbar“ zu gelten. Denn die Vorbeschäftigungszeiten bei früheren kommunalen Arbeitgebern zählen nicht bei der Frist mit, ab wann Arbeitnehmer als ordentlich „unkündbar“ anzusehen sind, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch, 18.04.2018, veröffentlichten Urteil (AZ:

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