Nachrichten-Archiv

Bild von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Verjährung von Urlaubsansprüchen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Der Beklagte beschäftigte die Klägerin vom 1.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitgeber sollen Dauernachtarbeit vermeiden

BAG: Anspruch auf 30 Prozent Nachtarbeitszuschlag sonst möglichArbeitgeber müssen eine Dauernachtwache möglichst vermeiden. Ist eine Arbeitnehmerin als Dauernachtwache tätig, auch wenn Wechselschichtarbeit möglich wäre, kann sie regelmäßig einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent verlangen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) …

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Europäischer Gerichtshof muss Kündigung wegen Kirchenaustritt klären

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss klären, ob ein kirchlicher Arbeitgeber einer Hebamme wegen ihres bereits vor der Einstellung erfolgten Kirchenaustritts kündigen und gleichzeitig konfessionslose Mitarbeiter weiter beschäftigen darf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mit Beschluss vom Donnerstag, 21.07.2022, ein entsprechendes Verfahren den Luxemburger Richtern zur Prüfung vorgelegt (AZ: 2 AZR 130/21 (A)).

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Keine Entschädigung für Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Integrationsamts einholen, bevor er einen schwerbehinderten Menschen kündigen kann. Missachtet der Arbeitgeber diese Vorschrift, kann eine rechtswidrige Benachteiligung vorliegen. Für einen Anspruch auf Entschädigung bedarf es aber konkreter Anhaltspunkte – so das Bundesarbeitsgericht.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

Unterlässt ein Arbeitnehmer es systematisch, sich für Raucherpausen von der Arbeit abzumelden, stellt dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Sowohl der Arbeitszeitbetrug als auch der regelmäßige Verstoß gegen die Weisung, Arbeitszeiten korrekt zu erfassen, berechtigen den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung – so das LAG Thüringen.

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Fristlose Kündigung wegen Weiterleitung fremder E-Mail-Inhalte

Liest eine Mitarbeiterin einer evangelischen Kirchengemeinde unbefugt eine an den Pastor gerichtete private E-Mail und leitet den Inhalt an dritte Personen weiter, muss sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Denn mit der Weitergabe der fremden Daten wurden die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzt und das für das Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauensverhältnis „unwiederbringlich zerstört“, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am Montag, 03.01.2022, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 4 Sa 290/21).

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Keine Kündigung wegen mitgenommenen Bürostuhl ins Homeoffice

Das Erzbistum Köln durfte seiner Justiziarin nicht wegen der Mitnahme eines Bürostuhls in ihr Homeoffice fristlos kündigen. Auch die „Versetzung in den Ruhestand“ wegen der dauernden Dienstunfähigkeit der Frau ist unwirksam, urteilte am Dienstag, 18.01.2022, das Arbeitsgericht Köln (AZ: 16 Ca 4198/21). Die Justiziarin hatte ihre psychische Erkrankung mit den Belastungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der zahlreichen Missbrauchsfälle im Erzbistum begründet.

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