Nachrichten-Archiv

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

BEM ist nicht gleich BEM

Der Arbeitgeber kann Beschäftigte wegen Krankheit kündigen, muss aber zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. In diesem Rahmen muss er dem Betroffenen klar mitteilen, was die Ziele des BEM sind. Und er muss die Rehabilitationsträger einbeziehen. Sonst ist das BEM fehlerhaft und die Kündigung unwirksam – so das LAG Hessen.

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Arbeitsrecht
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Wer hat denn da gekündigt?

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie die korrekte Firmenbezeichnung der Arbeitgeberin enthält. Dazu gehört auch der Zusatz, der Auskunft über die Rechtsform gibt. Die Kündigung muss von einem Vertreter der juristischen Person unter Nennung seiner Funktion erfolgen.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

15 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt und doch nicht “unkündbar”?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen bei einem Wechsel zu einem anderen öffentlichen Arbeitgeber länger darauf warten, als „unkündbar“ zu gelten. Denn die Vorbeschäftigungszeiten bei früheren kommunalen Arbeitgebern zählen nicht bei der Frist mit, ab wann Arbeitnehmer als ordentlich „unkündbar“ anzusehen sind, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch, 18.04.2018, veröffentlichten Urteil (AZ:

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Schwerbehindertenvertretung
Harald Afholderbach

Was für Kündigungen im Schwerbehindertenrecht gilt

Das Bundesteilhabegesetz hat die Rechte der Schwerbehindertenvertretung (SBV) gestärkt. Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Anhören der SBV ist unwirksam. Wie genau das Verfahren mit Integrationsamt, Betriebsrat und SBV abläuft, haben wir Ihnen zusammengestellt. Seit dem 1.1.2017 ist die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 95 Abs. 2 S. 3 […]

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Rechtsprechung
Harald Afholderbach

Schwerbehinderte haben Sonderkündigungsschutz

Ein Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht selbst dann, wenn die Arbeitgeberin zum Kündigungszeitpunkt keine Kenntnis von der Schwerbehinderung hatte, beim Integrationsamt aber bereits ein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde.

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