Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kündigungsverbot für Schwangere nicht erst ab Beschäftigungsbeginn

Sobald Frauen einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, greift bei einer Schwangerschaft der gesetzliche Kündigungsschutz. Das Kündigungsverbot für Schwangere gilt nicht erst ab der tatsächlichen Aufnahme der Beschäftigung, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 19.05.2020, veröffentlichten Urteil (AZ: 2 AZR 498/19).

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Befristung: Kirchenmusikerin hat Anspruch auf Vollzeitstelle

Eine Kirchenmusikerin, die erst in Teilzeit angestellt war und dann befristet auf 39 Wochenstunden angehoben wurde, um eine vakante Stelle zu füllen, hat weiterhin Anspruch auf Beschäftigung in Vollzeit. Die nur befristete Erhöhung ihrer Stundenzahl war unangemessen benachteiligend – so das LAG München.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Eingruppierung einer Stationsleitung im Krankenhaus

Grundlage für die Bewertung der auszuübenden Tätigkeit ist der Arbeitsvorgang. Auf die Bezeichnung der Tätigkeit kommt es für die Bestimmung der zutreffenden Eingruppierung nicht an. Maßgeblich ist, welchem Tätigkeitsmerkmal die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Keine Kündigung bei Fehlinformation des Betriebsrats

Stellt die Arbeitgeberin in ihrer Information an den Betriebsrat über die Kündigung eines Mitarbeiters bewusst einen falschen Sachverhalt dar, ist die Anhörung als unzureichend anzusehen, die Kündigung ist unwirksam. Ein nachfolgender Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bleibt in diesem Falle unbegründet.

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

GBR darf trotz Corona Präsenzsitzung abhalten

Ein Gesamtbetriebsrat (GBR) darf trotz der Corona-Pandemie seine Sitzung als Präsenzsitzung abhalten. Der Arbeitgeber kann das nicht verbieten und auf eine Sitzung in Form einer Video- oder Telefonkonferenz verweisen, wenn in der Sitzung geheim durchzuführende Wahlen anstehen. So das LAG Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren.

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Bild von Susanne Plank auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Zeiterfassung per Fingerabdruck ist nicht erzwingbar

Der Arbeitgeber kann Beschäftigte nicht dazu verpflichten, ihre Arbeitszeit mit einem Fingerabdruckscanner zu erfassen. Auch das Ziel, Arbeitszeitbetrug zu vermeiden, rechtfertigt keine Erfassung der biometrischen Daten aller Arbeitnehmer – so das LAG Berlin-Brandenburg.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Auch Folgeerkrankungen unverzüglich anzeigen

Wer im Anschluss an eine Krankschreibung erneut die Arbeitsunfähigkeit attestiert bekommt, muss seinem Arbeitgeber diese Folgeerkrankung ebenfalls unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Arbeitnehmer diese Anzeige, droht eine Abmahnung und im schlimmsten Fall die Kündigung, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Die Hürden sind jedoch hoch.

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Von Zustimmung der Beschäftigten abhängige Betriebsvereinbarung unwirksam

Ar­beit­ge­ber und Be­triebs­rat dür­fen die Gel­tung einer Be­triebs­ver­ein­ba­rung nicht davon ab­hän­gig ma­chen, dass die be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mer zu­stim­men. Eine sol­che Re­ge­lung wi­der­spre­che den Struk­tur­prin­zi­pi­en der Be­triebs­ver­fas­sung, die eine nor­ma­ti­ve Wir­kung für Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen vor­se­hen, be­ton­te das Bun­des­ar­beits­ge­richt in einem Be­schluss vom 28.07.2020.

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