Im Rahmen einer beabsichtigten Betriebsratswahl in Form einer Briefwahl ist die Arbeitgeberin verpflichtet, dem Wahlvorstand die privaten Adressen sämtlicher Arbeitnehmer des Betriebs bekannt zu geben.
Rechtsprechung
Auch im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz
Ein Mann will im Homeoffice die Heizung aufdrehen und es kommt zur Explosion des Heizkessels mit schweren Verletzungsfolgen. Dann weigerte sich die gesetzliche Unfallversicherung, die Kosten zu tragen. Zu Unrecht, entschied nun das BSG. Quelle: Legal Tribune Online