Nachrichten-Archiv

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Allgemein
Harald Afholderbach

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Arbeitsrecht
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Betriebsrat muss zur Kündigung während der Wartezeit angehört werden

Arbeitgeber muss Kündigung nicht genau begründenAuch bei einer beabsichtigten Kündigung während der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat dann nicht detailliert begründen, sondern nur die Umstände angeben, aus denen er „subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Schmähkritik und Meinungsfreiheit: Abmahnung eines ver.di-Mitglieds rechtmäßig

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung gegen ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin bestätigt. Der Fall betraf Äußerungen im Internet, die die Freie Universität Berlin als Schmähkritik einstuft. Dieses Urteil zeigt, dass die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) Grenzen hat, insbesondere

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Klarheit zum Pausenbeginn kann ausreichen

Arbeitgeber müssen nicht immer schon zu Beginn des Arbeitstags Klarheit über die Lage der Pausen schaffen. Wenn betriebliche Erfordernisse Flexibilität verlangen, reicht es aus, wenn die Mitarbeiter spätestens zu Beginn ihrer Pause wissen, „dass und wie lange“ sie nun eine Erholungspause haben, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Mittwoch, 30.10.2024, in Erfurt veröffentlichten Urteil

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Verwaltungsgericht Hamburg betont Pflicht zum Arbeitsschutz

Die für den Arbeitsschutz zuständige Aufsichtsbehörde kann Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassung verpflichten. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitszeit der Beschäftigten nur teilweise oder gar nicht erfasst wird, kann die Aufsichtsbehörde den Betrieb daraufhin überprüfen und für jeden Arbeitnehmer Belege über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit verlangen, wie das Verwaltungsgericht Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Auch krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen u. U. „fröhlich bummeln“ gehen

LAG Chemnitz: Zweifel an psychogener Erkrankung nicht begründet Das „fröhliche Bummeln“ einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin in der Leipziger Innenstadt und der Besuch einer Gartenparty können den Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttern. Dies gelte zumindest dann, wenn die Arbeitnehmerin aufgrund hohen Belastundsdrucks an einer psychogenen Erschöpfung erkrankt sei, entschied das Sächsiche Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz (AZ:

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Betriebsratsvorsitzender darf bewilligten Urlaub nicht einseitig unterbrechen

LAG Mainz: Keine Zeitgutschrift für Betriebsratstätigkeit im Urlaub Ein Betriebsratsvorsitzender darf wegen angefallener Betriebsratsarbeit nicht einseitig seinen einmal bewilligten Erholungsurlaub unterbrechen und für die Tätigkeit eine Zeitgutschrift verlangen. Vielmehr kann im Urlaubsfall der Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden einspringen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 05.08.2024, veröffentlichten Urteil (AZ: 5 Sa 255/23).

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kündigung nach häufigen unterschiedlichen Kurzerkrankungen

Ein BEM abzulehnen, ist meist keine gute Entscheidung! Häufige und unterschiedliche Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers können auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hinweisen und eine negative Gesundheitsprognose begründen. Sind weitere erhebliche Fehlzeiten und damit Kosten für den Arbeitgeber zu erwarten, könne eine Kündigung gerechtfertigt sein, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom

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