Nachrichten-Archiv

Bild von Stefan Schweihofer auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Verjährung von Urlaubsansprüchen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Der Beklagte beschäftigte die Klägerin vom 1.

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Rechtsprechung
Harald Afholderbach

BAG weist AGG-Hopper in seine Schranken

Das in einer Stellenbewerbung besondere Betonen seines Ruhestandsalters spricht nicht für ein echtes Interesse an einer ausgeschriebenen Stelle. Enthält die Bewerbung für eine Stelle als Bürosachbearbeiter auch noch mehrere Grammatik- und Rechtschreibfehler, deutet dies alles darauf hin, dass der Ruheständler eine Absage provozieren will, um eine Entschädigung wegen der Diskriminierung seines Alters erhalten zu können,

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitgeber sollen Dauernachtarbeit vermeiden

BAG: Anspruch auf 30 Prozent Nachtarbeitszuschlag sonst möglichArbeitgeber müssen eine Dauernachtwache möglichst vermeiden. Ist eine Arbeitnehmerin als Dauernachtwache tätig, auch wenn Wechselschichtarbeit möglich wäre, kann sie regelmäßig einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent verlangen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) …

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Keine Entschädigung für Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Integrationsamts einholen, bevor er einen schwerbehinderten Menschen kündigen kann. Missachtet der Arbeitgeber diese Vorschrift, kann eine rechtswidrige Benachteiligung vorliegen. Für einen Anspruch auf Entschädigung bedarf es aber konkreter Anhaltspunkte – so das Bundesarbeitsgericht.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

Unterlässt ein Arbeitnehmer es systematisch, sich für Raucherpausen von der Arbeit abzumelden, stellt dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Sowohl der Arbeitszeitbetrug als auch der regelmäßige Verstoß gegen die Weisung, Arbeitszeiten korrekt zu erfassen, berechtigen den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung – so das LAG Thüringen.

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Keine Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss

Eine Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss ist unwirksam. Es reicht nicht aus, wenn der Betriebsratsvorsitzende die Vereinbarung ausgehandelt und unterschrieben hat, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 21.06.2022, veröffentlichten Urteil (AZ: 1 AZR 233/21). Das gilt auch, wenn der Betriebsrat quasi zuschaute und den Vorsitzenden gewähren ließ.

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