Kirchliche Arbeitgeber sind einem Gerichtsurteil zufolge bei Stellenausschreibungen nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber verpflichtet.
Quelle: katholisch.de
Eine Conditorei-Helferin fehlte in den Jahren 2020 bis 2022 häufiger wegen Krankheit. Der Arbeitgeber, ein namhaftes Unternehmen der Lebensmittelindustrie, das tiefgekühlte Backwaren wie Torten und Brötchen herstellt, führte ein betriebliches Eingliederungsmanagement durch und kündigte dann das Arbeitsverhältnis. Nach dem Arbeitsgericht Rheine hat das BEM-Verfahren allerdings mit einem positiven Ergebnis geendet. Die Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig.
Zum Unfallversicherungsschutz beim Einkauf eines gegrillten Hähnchens in der Mittagspause des Homeoffices hat das Bundessozialgericht bereits 2021 entschieden. Dennoch gibt es nach wie vor Fälle, in welchen Berufsgenossenschaften Leistungen versagen. Nun hat sich dazu in einem Verfahren des DGB Rechtschutzbüros München auch das örtliche Sozialgericht auseinandergesetzt und den streitigen Versicherungsschutz anerkannt. Quelle: DGB-Rechtsschutz
Je länger ein Arbeitnehmer in der Vergangenheit ohne krankheitsbedingte Fehlzeiten beschäftigt war, desto eher sind vom Arbeitgeber häufige Kurzzeiterkrankungen in jüngster Zeit hinzunehmen. Dies gilt umso mehr, wenn die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf die schwere Arbeit zurückzuführen sind und der Beschäftigte kurz vor der Rente steht, entschied das Arbeitsgericht Heilbronn in einem kürzlich veröffentlichten Urteil
Kirchliche Arbeitgeber sind einem Gerichtsurteil zufolge bei Stellenausschreibungen nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber verpflichtet.
Quelle: katholisch.de
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