Betriebsrat bleibt bei privaten Accounts außen vor
Arbeitsgericht entscheidet über Einsatz von ChatGPT Ein Unternehmen erlaubte seinen Beschäftigten die Nutzung von ChatGPT ohne den Betriebsrat vorher einzubinden. Das musste es auch nicht, entschied das ArbG Hamburg. Quelle: Legal Tribune Online