Nachrichten-Archiv

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Wenn Kollegen die Kündigung fordern ->Druckkündigung

Will die Mehrheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr mit einer Kollegin zusammenarbeiten und droht ein Teil sogar einen Arbeitsplatzwechsel an, kann die Arbeitgeberin der unliebsamen Beschäftigten deshalb noch nicht kündigen. Bevor eine solche Druckkündigung ausnahmsweise wirksam sein kann, muss die Arbeitgeberin sich erst einmal aktiv vor die Arbeitnehmerin stellen, um den von den Kollegen

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

„Digital Native“-Suche in Stellenanzeige ist altersdiskriminierend

Die Suche nach einem „Digital Native“ in einer Stellenanzeige ist ein Indiz für „eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters“. Arbeitgeber können daher verpflichtet sein, einem abgelehnten älteren Bewerber eine Diskriminierungsentschädigung zu zahlen, entschied das Arbeitsgericht Heilbronn in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 18.01.2024 (AZ: 8 Ca 191/23). Quelle: Thorsten Blaufelder

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Prävention hat Vorrang vor Kündigung eines Schwerbehinderten

Schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf auch in den ersten sechs Monaten ihres Arbeitsverhältnisses nicht vorbehaltlos gekündigt werden. Denn vor Ausspruch einer Kündigung während der sogenannten Wartezeit muss der Arbeitgeber zunächst das gesetzlich vorgesehene Präventionsverfahren durchführen und gegebenenfalls zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Integrationsamt ausloten, ob eine Weiterbeschäftigung mit Präventionsmaßnahmen doch noch möglich ist, entschied

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Kirchliche Arbeitgeber: Nur eingeschränkte Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsrichtlinien

Ar­beits­ver­trags­richt­li­ni­en kirch­li­cher Ar­beit­ge­ber un­ter­lie­gen nur einer ein­ge­schränk­ten ge­richt­li­chen In­halts­kon­trol­le dar­auf, ob sie mit hö­her­ran­gi­gem zwin­gen­dem Recht und den guten Sit­ten ver­ein­bar sind. Das hat das BAG be­kräf­tigt und eine Re­ge­lung in den AVR DW-EKD be­stä­tigt. Quelle: Beck-aktuell

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Die Interessenabwägung macht den Unterschied

In 17 Jahren war der 59-jährige Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens vier Mal zu spät gekommen und hatte deshalb schon Abmahnungen erhalten. Dem Arbeitgeber war es nun zu viel. Er kündigte. Den anschließenden Kündigungsschutzprozess gewann der DGB Rechtsschutz. Das Arbeitsgericht Berlin meinte, die Kündigung sei unverhältnismäßig. Quelle: DGB-Rechtsschutz

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitnehmer muss unter Umständen eine SMS vom Chef auch in Freizeit lesen

Einem Arbeitnehmer kann auch in seiner Freizeit das Lesen einer SMS von seinem Chef über den konkreten Arbeitsbeginn zumutbar sein. Sieht die betriebliche Regelung eines Rettungsdienstunternehmens vor, dass der konkrete Arbeitsbeginn für als Springer eingesetzte Notfallsanitäter einen Tag zuvor mitgeteilt wird, muss der Beschäftigte die Arbeitgeber-Weisung auch abrufen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in

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Arbeitsrecht
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Arbeitgeber darf mit Dienstplan nicht Entgeltfortzahlung umgehen

Weist eine Arbeitnehmerin wegen einer bevorstehenden Operation auf eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit hin, darf der Arbeitgeber bei der Planung von Arbeitsschichten nicht das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umgehen. Wurde die Beschäftigte während ihrer Krankschreibung nicht in die sonst üblichen Schichten eingeteilt, kann der Arbeitgeber für den entgangenen Lohn zu Schadenersatz verpflichtet sein, entschied das Sächsiche

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