Nachrichten-Archiv

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kind krank: 7 Fragen zur Freistellung

Ist das eigene Kind krank, steckt der Arbeitnehmer schnell im Zwiespalt zwischen familiären und beruflichen Pflichten. Darf er einfach zu Hause bleiben? Was ist mit seinem Gehalt? Und was kann der Betriebsrat tun? Wir beantworten Ihnen die 7 wichtigsten Fragen.

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Unsicherheit über die Geschäftsentwicklung ist kein Befristungsgrund

Gerade im Zusammenhang mit Projekten in der beruflichen Fortbildung kommt es oft zum Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen. Regelmäßig sind es Lehrer, die für die Dauer eines Projektes befristet werden. Erst kurz vor Ende des Projektes wird dann über eine weitere (befristete) Beschäftigung verhandelt. Ein Berufseinstiegsbegleiter eines Bildungsträgers, der durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

BEM ist nicht gleich BEM

Der Arbeitgeber kann Beschäftigte wegen Krankheit kündigen, muss aber zuvor ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. In diesem Rahmen muss er dem Betroffenen klar mitteilen, was die Ziele des BEM sind. Und er muss die Rehabilitationsträger einbeziehen. Sonst ist das BEM fehlerhaft und die Kündigung unwirksam – so das LAG Hessen.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte

Wer als Teilzeitkraft über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet, kann dafür Mehrarbeitszuschläge verlangen. Das Benachteiligungsverbot für Teilzeitkräfte gebiete, eine Tarifregelung über Mehrarbeitszuschläge genau so auch auszulegen – meint das BAG.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Jeder vierte Beschäftigte arbeitet ohne Pause

28 Prozent der Beschäftigten gönnen sich regelmäßig keine Pausen. Bei jüngeren Beschäftigten zwischen 15 und 29 Jahren liegt der Anteil mit 31 Prozent sogar noch höher. So die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Zeitumstellung: Was bedeutet das für Beschäftigte?

In der Nacht vom 27. auf den 28. Oktober werden in Deutschland die Uhren wieder zurückgestellt – vielleicht zum letzten Mal. Die Nacht verlängert sich damit um eine Stunde. Doch was ist, wenn man in dieser Nacht arbeiten muss? Wir geben Antwort auf wichtige Fragen.

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Arbeitsrecht
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Wer hat denn da gekündigt?

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie die korrekte Firmenbezeichnung der Arbeitgeberin enthält. Dazu gehört auch der Zusatz, der Auskunft über die Rechtsform gibt. Die Kündigung muss von einem Vertreter der juristischen Person unter Nennung seiner Funktion erfolgen.

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