Nachrichten-Archiv

Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Die Kirche hat genug Geld

Kirchliche Träger von Kindertagesstätten bekommen weniger öffentliche Zuschüsse als andere Träger. Das ist rechtens, hat das BVerwG entschieden, denn die Kirche sei dank Kirchensteuer finanziell besser ausgestattet. Quelle: Legal Tribune Online

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Kir­chen­kreis muss schwerbehinderte Bewerber*in nicht einladen

Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. § 165 Satz 3 SGB IX sieht die grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber vor. Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist kein öffentlicher Arbeitgeber. Dass eine (verfasst-)kirchliche Arbeitgeber*in überhaupt nicht alle Möglichkeiten ausschöpft sich für Inklusion einzusetzen, ist

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Harald Afholderbach

Kirchliche Arbeitgeber: Nur eingeschränkte Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsrichtlinien

Ar­beits­ver­trags­richt­li­ni­en kirch­li­cher Ar­beit­ge­ber un­ter­lie­gen nur einer ein­ge­schränk­ten ge­richt­li­chen In­halts­kon­trol­le dar­auf, ob sie mit hö­her­ran­gi­gem zwin­gen­dem Recht und den guten Sit­ten ver­ein­bar sind. Das hat das BAG be­kräf­tigt und eine Re­ge­lung in den AVR DW-EKD be­stä­tigt. Quelle: Beck-aktuell

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Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (01)

Deja Vu!? Endlich Unternehmensmitbestimmung – oder doch nicht? Mit großen Erwartungen haben die Mitarbeitervertretungen auf die EKD-Synode 2023 geblickt. Der zur Synode vorgelegte Gesetzesentwurf machte Hoffnung. Sehr konkret wurde in dem Entwurf die zukünftige Unternehmensmitbestimmung beschrieben. Auch wenn bei den unternehmerischen Entscheidungen die Dienstgeber letztendlich das Sagen hat, hätte eine verbindliche Unternehmensmitbestimmung einen erheblich Einfluss

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Neues Rechtsgutachten: Arbeitsrechtliche Privilegien für Kirchen nicht mehr haltbar – Grundrechte von Beschäftigten gestärkt

Die Kirchen konnten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten lange auf weitgehende Sonderregelungen pochen. Tatsächlich ist die Ungleichbehandlung von Beschäftigten aber nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Das zeigt ein neues Rechtsgutachten, das das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat.

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Europäischer Gerichtshof muss Kündigung wegen Kirchenaustritt klären

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss klären, ob ein kirchlicher Arbeitgeber einer Hebamme wegen ihres bereits vor der Einstellung erfolgten Kirchenaustritts kündigen und gleichzeitig konfessionslose Mitarbeiter weiter beschäftigen darf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mit Beschluss vom Donnerstag, 21.07.2022, ein entsprechendes Verfahren den Luxemburger Richtern zur Prüfung vorgelegt (AZ: 2 AZR 130/21 (A)).

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Fristlose Kündigung wegen Weiterleitung fremder E-Mail-Inhalte

Liest eine Mitarbeiterin einer evangelischen Kirchengemeinde unbefugt eine an den Pastor gerichtete private E-Mail und leitet den Inhalt an dritte Personen weiter, muss sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Denn mit der Weitergabe der fremden Daten wurden die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzt und das für das Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauensverhältnis „unwiederbringlich zerstört“, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am Montag, 03.01.2022, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 4 Sa 290/21).

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Keine Kündigung wegen mitgenommenen Bürostuhl ins Homeoffice

Das Erzbistum Köln durfte seiner Justiziarin nicht wegen der Mitnahme eines Bürostuhls in ihr Homeoffice fristlos kündigen. Auch die „Versetzung in den Ruhestand“ wegen der dauernden Dienstunfähigkeit der Frau ist unwirksam, urteilte am Dienstag, 18.01.2022, das Arbeitsgericht Köln (AZ: 16 Ca 4198/21). Die Justiziarin hatte ihre psychische Erkrankung mit den Belastungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der zahlreichen Missbrauchsfälle im Erzbistum begründet.

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