Nachrichten-Archiv

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Rechtsprechung
Harald Afholderbach

Beschäftigter mit Behinderung: Neuer Arbeitsplatz vor Kündigung

Kann ein Arbeitnehmer wegen einer Behinderung seine Aufgaben nicht mehr erfüllen, darf der Arbeitgeber schon in der Probezeit nicht einfach kündigen. Er muss prüfen, ob er ihn auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigen kann, der seinen Fähigkeiten entspricht – sofern dies den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet – so der Europäische Gerichtshof.

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Europäischer Gerichtshof muss Kündigung wegen Kirchenaustritt klären

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss klären, ob ein kirchlicher Arbeitgeber einer Hebamme wegen ihres bereits vor der Einstellung erfolgten Kirchenaustritts kündigen und gleichzeitig konfessionslose Mitarbeiter weiter beschäftigen darf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mit Beschluss vom Donnerstag, 21.07.2022, ein entsprechendes Verfahren den Luxemburger Richtern zur Prüfung vorgelegt (AZ: 2 AZR 130/21 (A)).

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Das Urteil des EuGH C-55/18 zur Arbeitszeiterfassung

Am 14. Mai erging das EuGH Urteil C-55/18 zur #Arbeitszeiterfassung, #Arbeitszeit, #Arbeitsrecht (so die Hashtags auf Twitter). Wilde Aufregung macht sich breit. Aus, Aus, Auuuus! für die Vertrauensarbeitszeit, Stechuhren regieren das Land, ein neues Bürokratiemonster rennt durch die EU. So jedenfalls der Eindruck, wenn man den vorgenannten Hashtags folgt und den „Analysen“ Glauben schenkte, die

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Rufbereitschaft ist Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (Urteil vom 21.02.2018 – C-518/15), dass die Zeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringen muss und in der er verpflichtet ist, auf Abruf seines Arbeitgebers kurzfristig zur Verfügung zu stehen (Rufbereitschaft), Arbeitszeit ist. Quelle: Anwaltskanzlei Finkeldei

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