Nachrichten-Archiv

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Betriebliches Eingliederungsmanagement braucht Datenschutz

Regt ein Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter wegen häufiger Kurzerkrankungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement an, dürfen dem Arbeitgeber keine konkreten Krankheitsdiagnosen preisgegeben werden. Wird dem Beschäftigten unzureichend mitgeteilt, welche Daten im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) erhoben und verwendet werden sollen, liegt zudem kein ordnungsgemäß eingeleitetes Verfahren zur möglichen Rückkehr an den Arbeitsplatz vor, entschied das Landesarbeitsgericht

Weiterlesen »
Datenschutz
Harald Afholderbach

Die Rolle des Betriebsrats

Die neue Datenschutzverordnung lässt den Betriebsrat nicht ruhen. Im Fokus steht die Frage, ob das Gremium neuerdings datenschutzrechtlich als Teil des Betriebs oder in Eigenregie verantwortlich ist. Erste Arbeitgeber plädieren für »eigenständig« und weigern sich, Betriebsräten Beschäftigtendaten zu übermitteln. Prof. Dr. Peter Wedde klärt auf.

Weiterlesen »
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Datenschutz: Verbotene Früchte

Ein Verbot privaten Surfens am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht, den Computer eines »verdächtigen« Arbeitnehmers heimlich mit einem Keylogger zu überwachen – einem Programm, das alle Tastatureingaben und Mausklicks aufzeichnet. Dann gilt die Lehre von der »verbotenen Frucht«: Das Gericht berücksichtigt die Erkenntnisse nicht – und hebt die darauf gestützte Kündigung auf.

Weiterlesen »
Nach oben scrollen