Nachrichten-Archiv

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Harald Afholderbach

ver.di-Krankenhaustagung 2023

»Reform im Gesundheitswesen – das Krankenhaus von morgen [mit]gestalten«(Vom 09. bis 10. November 2023 in Berlin) Das Krankenhaus von morgen [mit]gestalten! Diesen Anspruch haben die Interessenvertretungen der Beschäftigten und Auszubildenden in Krankenhäusern, Psychiatrien und angeschlossenen Servicegesellschaften. Die Gesundheitsversorgung in Deutschland hat Reformbedarf. Das bestreitet niemand. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht im Zusammenhang mit seinen Reformvorschlägen zur

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ver.di’s Kammertöne – Ausgabe 2/2023

Mittlerweile haben sich in der Pflegekammer in NRW die satzungsmäßigen Ausschüsse konstituiert. Dies sind die Ausschüsse Recht, Finanzen und Bildung. Die ver.di-Fraktion übernimmt in allen Ausschüssen Verantwortung. Mehr könnt ihr in der neuen Ausgabe der Kammertöne lesen: 

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Wir sind solidarisch

Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen wollen nicht länger andere für sich kämpfen lassen. Etliche beteiligen sich an Partizipationsstreiks zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst. Auch in NRW haben sich Kolleg*innen am 21. März solidarisch gezeigt – nicht durch Streik, aber durch Beteiligung an der Demo. Quelle: ver.di

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ver.di’s Kammertöne – neue Ausgabe

Die Pflegekammer in NRW hat am 20. Januar 2023 ihre Hauptsatzung beschlossen. Zurzeit wird die Hauptsatzung durch das Ministerium geprüft. Am 24. Februar 2023 findet die nächste Kammerversammlung statt. In ihr soll der Vorstand und die Präsident*in gewählt werden. Die ver.di-Vertreter*innen in der Pflegekammer begleiten die Entwicklungen in der Kammer kritisch. Hier das aktuelle ver.di-Flugblatt

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Pflegekammer hat sich konstituiert

Am 16. Dezember 2022 hat sich in Düsseldorf die Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen konstituiert. Nach einem Festakt, an dem auch Minister Laumann teilnahm, hat die Pflegekammer ihre Arbeit aufgenommen. Unsere ver.di-Vertreter*innen in der Pflegekammer haben sich dort deutlich positioniert und fordern eine Urabstimmung zum Fortbestehen der Kammer. Die Hauptsatzung der Pflegekammer konnte in der konstituierenden Sitzung

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