Fachkräftemangel erfordert entschlossenes Handeln von Arbeitgebern und Politik

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Arbeitsrecht

Wenn Kollegen die Kündigung fordern ->Druckkündigung

Will die Mehrheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr mit einer Kollegin zusammenarbeiten und droht ein Teil sogar einen Arbeitsplatzwechsel an, kann die Arbeitgeberin der unliebsamen Beschäftigten deshalb noch nicht kündigen. Bevor eine solche Druckkündigung ausnahmsweise wirksam sein kann, muss die Arbeitgeberin sich erst einmal aktiv vor die Arbeitnehmerin stellen, um den von den Kollegen

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Arbeitsrecht

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert aus Anlass des Internationalen Tag der Pflegenden (12. Mai) alle Verantwortlichen dringend auf, umgehend und entschlossen zu handeln, um dem immer weiterwachsenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wie die aktuelle Sonderauswertung für die Pflege des Index für Gute Arbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes belegt, gehen 75 Prozent der Krankenpfleger*innen davon aus, ihren Beruf bei den derzeitigen Anforderungen wahrscheinlich nicht bis zur Rente ausüben zu können. In der Altenpflege geben dies 67 Prozent an. Die Sonderauswertung zeigt auch, dass die Beschäftigten in Folge der hohen Arbeitsbelastung Abstriche bei der Qualität gemacht haben.

„Die Beschäftigten wollen gut und sicher pflegen, können das aber bei der viel zu dünnen Personaldecke oft nicht. Das ist eine Gefahr für die Patientinnen und Patienten und belastet die Pflegekräfte“, erklärte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Bühler warnte vor einer weiteren Zuspitzung der Lage: „Weniger Personal und mehr Menschen, die auf Pflege angewiesen sind – diese sehr bedrohliche Entwicklung gilt es mit allen Mitteln zu stoppen.“

Ein Schlüssel zur Entlastung sei eine bedarfsgerechte Personalausstattung. Hier müssten sowohl in den Kliniken als auch in der stationären Pflege die Prozesse energisch vorangetrieben werden. Im betrieblichen Alltag müssten vor allem die Arbeitgeber deutlich mehr Anstrengungen unternehmen, um die Arbeit attraktiver zu machen. „Ich habe den Eindruck, dass längst noch nicht alle verstanden haben, wie dramatisch die Lage ist. Viele versuchen, sich weiter durchzuwursteln, satt endlich für bessere Bedingungen zu sorgen. Vieles, was in anderen Branchen längt Standard ist, wird im Gesundheitswesen noch immer nicht umgesetzt“, so Bühler. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz müsse ernstgenommen werden, bürokratische Prozesse gehörten auf den Prüfstand und verlässliche Dienstpläne müssten endlich die Regel und nicht die Ausnahme sein. „Noch immer gibt es Zwangsteilzeit und befristete Verträge ohne sachliche Begründung, damit muss endlich Schluss sein“, forderte Bühler.

Sonderauswertung Pflege des Index Gute Arbeit

Quelle: ver.di-Pressemitteilung

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