ver.di-Krankenhaustagung 2023

Die neuesten Beiträge

Arbeitsrecht

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

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Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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»Reform im Gesundheitswesen – das Krankenhaus von morgen [mit]gestalten«
(Vom 09. bis 10. November 2023 in Berlin)

Das Krankenhaus von morgen [mit]gestalten! Diesen Anspruch haben die Interessenvertretungen der Beschäftigten und Auszubildenden in Krankenhäusern, Psychiatrien und angeschlossenen Servicegesellschaften. Die Gesundheitsversorgung in Deutschland hat Reformbedarf. Das bestreitet niemand. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht im Zusammenhang mit seinen Reformvorschlägen zur Krankenhausfinanzierung von einer »Revolution«, hält aber in großen Teilen an Fallpauschalen und damit an einem System fest, indem die Fehlanreize bereits angelegt sind: Für Krankenhäuser rechnet sich, die Kosten für die tatsächliche Versorgung der Patient*innen mit allen Mitteln möglichst gering zu halten. Die Folgen dieses Finanzierungsgrundsatzes beobachten wir seit der Einführung der DRG’s vor nunmehr 20 Jahren jeden Tag in unseren Einrichtungen.

Benötigt wird ein Gesundheitssystem, das selbst gesund ist, den tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patient*innen in den Vordergrund stellt und mit guten Arbeits- und Ausbildungsbedingungen sicherstellt, dass die darin Beschäftigten gesund bleiben. Es braucht eine ernsthafte Debatte, welche Strukturen es braucht, um die Bevölkerung einer Region mit allen individuellen Bedürfnissen gesundheitlich gut zu versorgen und einen Plan, wie das Gesundheitswesen umstrukturiert werden muss, um diese zu erfüllen. Ver.di stellt sich klar gegen eine kalte Strukturbereinigung und setzt sich dafür ein, dass Beschäftigte und Interessenvertretungen aus den Kliniken in die Planungsprozesse einbezogen werden. Das Personal ist die zentrale Ressource, die es braucht, um Menschen in Deutschland medizinisch gut und menschenwürdig bei der Genesung zu unterstützen oder im besten Fall vor Krankheit zu bewahren.

Gleichzeitig steht die Einführung der PPR 2.0 verpflichtend für alle Krankenhäuser vor der Tür. Ab 2024 müssen alle zugelassenen Krankenhäuser den Pflegebedarf erheben und mit dem eingesetzten Personal in Abgleich bringen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um das berechnete Soll- mit dem eingesetzten Ist-Personal zusammen zu bringen und es braucht Sanktionen, wenn Arbeitgeber dies unterlassen. Nicht zuletzt in den Psychiatrien, in denen bis heute die Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Personalrichtlinie ausgesetzt sind, sehen wir, dass die Interessenvertretungen und Beschäftigten auch bei der Umsetzung von Gesetzen in den Betrieben gefragt sind, auf die Einhaltung und ihre Rechte zu pochen.

Es ist viel los in den Kliniken in Deutschland. Bei der 14. ver.di Krankenhaustagung am 09./10.11.2023 in Berlin sollen die Teilnehmer*innen im Plenum und vielfältigen Foren in den Austausch kommen, Neues lernen und Ansätze diskutieren, was die Beschäftigten brauchen.

Darum jetzt anmelden!

Weitere Informationen gibt es auf der ver.di-Internetseite. Dort kann auch die Ausschreibung mit Anmeldeformular heruntergeladen werden.

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